Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?
Inhalt
Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst.
Für 2024 gelten monatlich folgende Werte:
Alter
Beihilfe pro Monat
ab Geburt
132,30
ab 3 Jahren
141,50
ab 10 Jahren
164,20
ab 19 Jahren
191,60
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe:
für zwei Kinder gewährt wird: € 8,20
für drei Kinder gewährt wird: € 20,20
für vier Kinder gewährt wird: € 30,70
für fünf Kinder gewährt wird: € 37,20
für sechs Kinder gewährt wird: € 41,50
für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 60,30
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 180,90.
Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2024 € 67,80 pro Monat und Kind.
Stand: 26. Februar 2024
Bild: auremar - stock.adobe.com
Sie benötigen zusätzliche Informationen zu diesem Steuerthema? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater in Wien, spezialisiert u.a. auf die steuerliche Begleitung von Firmengründungen.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.