Seitenbereiche
Inhalt

Im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2020 wurde normiert, dass freiberufliche Vertretungsärzte, die unter die Pflichtversicherung nach dem Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) fallen, steuerlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit beziehen. Dies soll nunmehr auch für Notärzte gelten, indem ein Verweis auf freiberufliche Notärzte aufgenommen wird, die unter die Pflichtversicherung nach dem FSVG fallen.

Durch die Ergänzung im Abgabenänderungsgesetz 2022 wird gesetzlich festgeschrieben, dass eine Tätigkeit als Notarzt im Sinne des § 49 Abs. 3 Z 26a ASVG (Tätigkeiten als Notarzt im landesgesetzlich geregelten Rettungsdienst, sofern diese Tätigkeit weder den Hauptberuf noch die Hauptquelle der Einnahmen bildet), die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz darstellt, auch eine freiberufliche Tätigkeit im Rahmen des Einkommensteuergesetzes ist und es sich somit um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt.

Die Ergänzung kommt für alle offenen Veranlagungsfälle zur Anwendung.

Stand: 29. August 2022

Bild: EKH-Pictures - stock.adobe.com

Sie benötigen zusätzliche Informationen zu diesem Steuerthema? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater in Wien, spezialisiert u.a. auf die steuerliche Begleitung von Firmengründungen.

 

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.