Als Ärztinnen und Ärzte gelten Personen, welche Tätigkeiten im Bereich der Humanmedizin erbringen. Für Zwecke der Umsatzsteuer sind ärztliche Leistungen grundsätzlich von dieser befreit, wobei hier genau zu prüfen ist, ob die erbrachte Leistung auch als ärztliche Tätigkeit zu werten ist. So gelten entsprechend den Ausführungen in den Umsatzsteuerrichtlinien bestimmte Tätigkeiten, wie unter anderem schriftstellerische, Vortrags- oder auch Lehrtätigkeiten, nicht als Heilbehandlungen und sind dementsprechend nicht von der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung mit umfasst. Auch in Bezug auf ärztliche Gutachten ist auf den Zweck des Gutachtens abzustellen.
Umsatzsteuerpflichtige Gutachten
Nicht von der ärztlichen Umsatzsteuerbefreiung umfasst, ist die Erstellung nachfolgender Gutachten:
Verwandtschaftstests (auf biologische Untersuchungen gestützte Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft)
Gutachten über die Altersbestimmung
ärztliche Untersuchungen über die pharmakologische Wirkung eines Medikaments (Medikamentenstudien)
dermatologische Untersuchung von kosmetischen Stoffen
psychologische Tauglichkeitstests, die sich auf die Berufsfindung erstrecken
psychologische Persönlichkeitstests im Zusammenhang mit einer Waffenbewilligung
verkehrspsychologische Untersuchungen und Stellungnahmen
Bescheinigungen für Ansprüche nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz
ärztliche Gutachten in laufenden Gerichtsverfahren bzw. im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung, wie z. B.
ärztliche Gutachten für zivil- und strafrechtliche Haftungsfragen
ärztliche Gutachten über ärztliche Kunstfehler oder Behandlungsfehler
ärztliche Gutachten im Zusammenhang mit Invaliditäts-, Berufs-, oder Erwerbsunfähigkeitspensionen sowie über Leistungen aus Unfallversicherungen
ärztliche Gutachten zur Feststellung des Grades einer Invalidität, Berufs- oder Erwerbsminderung
Stand: 27. August 2024
Bild: MQ-Illustrations - stock.adobe.com
Sie benötigen zusätzliche Informationen zu diesem Steuerthema? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater in Wien, spezialisiert u.a. auf die steuerliche Begleitung von Firmengründungen.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.