Unterbricht eine Krankheit die Versicherungspflicht?
Inhalt
Sachverhalt
Ein Arzt, der Sondergebühren bezieht, unterliegt mit diesen Einkünften der Unfall- und Pensionsversicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen gemäß FSVG. Im konkreten Fall wurde der Arzt zu einer Zahlung in Höhe von € 1.600,00 verpflichtet. Dagegen erhob er Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung, dass er im konkreten Zeitraum 1 ½ Monate arbeitsunfähig war. Deswegen konnte er in dieser Zeit auch keine Sondergebühren beziehen. Der Beschwerdeführer brachte vor, dass die Anzeige der Nichtausübung der ärztlichen Tätigkeit nicht möglich sei, weil ein Krankenstand auch nicht vorhersehbar sei.
Rechtliche Beurteilung
Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind gemäß § 5 FSVG Personen, wenn sie die Nichtausübung der freiberuflichen Tätigkeit (z. B. auch Schließung der Ordination) der Ärztekammer angezeigt haben. Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei den geregelten Ausnahmetatbeständen um eine abschließende, taxative Aufzählung handelt.
Conclusio
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Arztes ab. Die Nichtausübung der ärztlichen Tätigkeit ist bei der Ärztekammer anzuzeigen, eine reine Unterbrechung der Berufsausübung wegen Arbeitsunfähigkeit befreit daher nicht ohne weiteres von der Versicherungspflicht, zumal die Ausnahmen, wie bereits erwähnt, im FSVG gesetzlich abschließend geregelt sind.
Stand: 26. November 2021
Bild: Andy Dean - stock.adobe.com
Sie benötigen zusätzliche Informationen zu diesem Steuerthema? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater in Wien, spezialisiert u.a. auf die steuerliche Begleitung von Firmengründungen.
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.